Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit der Teralux eGbR, Ahrendvehn 5, 49624 Löningen (nachfolgend „wir“ oder „Teralux“) über die von Teralux angebotenen Waren und Dienstleistungen einschließlich der dazugehörigen Montageleistungen abschließt.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die einen Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Auftrags ist der Verkauf von Waren (z. B. Überdachungen, Wintergärten, Terrassendächer, Markisen, Plissees, Zubehör) sowie die hierauf bezogene Montage, sofern vereinbart.
(2) Einen verbindlichen Vertragsschluss können Sie auf folgende Weisen vornehmen: a) Konfigurator auf der Webseite: Der Kunde kann auf unserer Webseite www.teralux24.de die gewünschte Überdachung individuell konfigurieren. Hierzu gibt der Kunde selbst die erforderlichen Maße ein und wählt die gewünschte Art der Überdachung sowie weitere Optionen aus. Nach Abschluss der Konfiguration erstellen wir auf Basis dieser Angaben ein unverbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail), das der Kunde innerhalb der darin genannten Frist annehmen kann. b) Angebotsanfrage: Der Kunde kann uns auch auf andere Weise (z. B. telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich vor Ort) eine Angebotsanfrage unterbreiten. Wir erstellen hieraufhin ein unverbindliches Angebot in Textform, das der Kunde innerhalb der darin genannten Annahmefrist – höchstens jedoch innerhalb von drei Monaten – annehmen kann.
(3) Die Annahme des Angebots erfolgt durch a) bei Angeboten per E-Mail: Anklicken des Annahme-Links in der E-Mail oder durch schriftliche Annahmeerklärung (z. B. per E-Mail oder Brief), b) bei Angeboten in Textform: schriftliche Annahmeerklärung (z. B. per E-Mail, Brief oder Fax).
(4) Nach erfolgter Annahme erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
(5) Sollte sich bei dem später von uns durchzuführenden Aufmaß herausstellen, dass die vom Kunden selbst ermittelten Maße nicht korrekt waren, erstellen wir ein neues, an die tatsächlichen Maße angepasstes Angebot. Der ursprüngliche Vertrag wird in diesem Fall durch das vom Kunden angenommene neue Angebot ersetzt. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den neuen Auftragswert angerechnet. Kommt es aufgrund abweichender Maße zu einem höheren Preis, ist der Mehrbetrag vor Auftragsausführung zu entrichten.
(6) Bestellabwicklung und Informationsaustausch erfolgen (teilweise automatisiert) per E-Mail. Der Kunde ist verpflichtet, bei uns hinterlegte E-Mail-Adressen auf Aktualität zu prüfen und sicherzustellen, dass der E-Mail-Empfang gewährleistet ist (insbesondere Prüfung von SPAM-Filtern).
(7) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
(8) Die vom Kunden im Rahmen der Bestellung abgegebene Vertragserklärung kann dieser nach dem Absenden nicht mehr korrigieren.
(9) Die Auftragsdaten werden bei uns bis zur vollständigen Abwicklung des Auftrages gespeichert. Sollte der Kunde seine Unterlagen zum Auftrag verlieren, senden wir gerne eine Kopie der Daten des Auftrages zu, solange dieser noch nicht abgewickelt wurde. Nach vollständiger Abwicklung des Auftrages können wir die Auftragsdaten vorbehaltlich der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen löschen und sind daher nicht mehr in der Lage, diese zur Verfügung zu stellen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die in unserem Angebot genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: a) Bei Aufträgen mit Montage:
- 50 % Anzahlung auf die Materialkosten nach Auftragserteilung,
- 50 % Restzahlung auf die Materialkosten bei Lieferung (auch bei Teillieferungen) per Barzahlung, Echtzeit-Überweisung oder Kartenzahlung,
- die Montagekosten sind nach Fertigstellung der Montage fällig. b) Bei Online-Bestellungen ohne Montage: Vorkasse.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu verlangen. Bei geschäftlichen Transaktionen beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p. a.
(4) Kommt der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung die weitere Erfüllung des Vertrags zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist auf dasselbe Vertragsverhältnis beschränkt.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die von uns bestätigten Liefer- und Montagetermine werden aufgrund der jeweiligen Liefersituation und nach bestem Wissen bestimmt. Liefer- und Montagetermine sind jedoch nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Sofern eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit angegeben oder vereinbart worden ist und diese wider Erwarten von uns nicht eingehalten werden kann, werden wir den Kunden umgehend über die Verzögerung informieren. Soweit uns dies bekannt ist, wird dem Kunden in dieser Information der neue Liefer- oder Montagetermin genannt. Sollte sich der Liefer- oder Montagetermin aus Gründen, die uns zuzurechnen sind, um mehr als vier Monate verzögern, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall umgehend erstattet., Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder eines unserer Vorlieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse stellen keinen von uns zu vertretenden Grund dar und verlängern die Liefer- oder Montagezeit um die Dauer der Behinderung.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder einen vom Kunden bestimmten Dritten über, der nicht der Beförderer ist.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Wir sind berechtigt, den Vertrag aufzulösen und die Ware zurückzufordern, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät.
§ 6 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, folgende Vorleistungen zu erbringen: a) Vorbereitung des Untergrunds für die Dachstützen (z. B. Abdichtung von Bodenplatten, Pflasterarbeiten), b) Entsorgung des Aushubs, c) Bereitstellung eines 230-Volt-Stromanschlusses in unmittelbarer Nähe des Systems.
(2) Die Elektroinstallation innerhalb des Gebäudes (z. B. Einbau von Schaltern, Verlegung von Kabelkanälen) obliegt dem Kunden. Unsere Monteure führen lediglich eine Funktionsprüfung des Elektroanschlusses durch.
(3) Der Kunde ist selbst für die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen) verantwortlich. Wir können den Kunden auf Wunsch und gegen gesondertes Entgelt bei diesem Prozess unterstützen.
(4) Mit der Auftragserteilung verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme und Zahlung der vereinbarten Leistungen. Jegliche Folgen oder Haftung aufgrund fehlender oder unzureichender behördlicher Genehmigungen gehen zu Lasten des Kunden.
(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Montagebereich vor Beginn der Arbeiten frei von Hindernissen und Gefahren ist.
§ 7 Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen
(1) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an im Boden oder in Wänden verlegten Kabeln oder Rohren noch für bauseitige Mängel im Haus des Kunden.
(2) Der Anschluss des Fallrohrs an die Kanalisation ist nicht Bestandteil unserer Leistungen.
(3) Wir haften nicht für Schäden, die durch Hindernisse oder Gefahren im Montagebereich verursacht werden, soweit diese vom Kunden nicht beseitigt wurden.
(4) Bei der Montage auf Balkonen oder bei Anpassungen an bestehende Strukturen kann die Beschaffenheit der Wände die Einhaltung rechter Winkel beeinflussen. Wir übernehmen keine Haftung für die Dichtigkeit an der Wandfläche.
(5) Wir übernehmen keine Haftung für bereits vor Montagebeginn bestehende Schäden im Montagebereich.
(6) Bei der Befestigung von Bauteilen an Balkonen, Anbauten, Fliesen oder Natursteinen können Beschädigungen oder Undichtigkeiten entstehen. Wir haften nicht für Folgeschäden, die dadurch am Montageort entstehen.
(7) Kaltwintergärten bieten Schutz vor Wind und Regen, sind aber nicht vollständig gegen Zugluft und Kälte isoliert. Auch bei geschlossenen Türen können gewisse Spalten oder Lücken unvermeidlich sein. Kaltwintergärten sind im Gegensatz zu beheizten und besser gedämmten Warmwintergärten einfacher konstruiert, was zu leichten Undichtigkeiten führen kann.
(8) Bei der Nachrüstung von Plissees, Markisen oder Seitenwänden an bestehenden Flächen übernehmen wir keine Haftung für die Dichtigkeit oder eventuelle Komplikationen, die bei der Nachrüstung auftreten können.
(9) Wir übernehmen keine Haftung für Undichtigkeiten an Fallrohranschlüssen oder an vorhandenen Seitenwänden, insbesondere beweglichen Schiebesystemen. Für eine dauerhafte Abdichtung empfehlen wir, einen Fachbetrieb (z. B. Dachdecker) zu beauftragen.
(10) Im Rahmen der Standardmontage wird die seitliche Anschlussstelle des Terrassendachs an angrenzende Wände oder Bauteile mit Silikon abgedichtet. Eine dauerhafte, vollständige Dichtigkeit kann hierdurch nicht in jedem Fall gewährleistet werden, da das Terrassendach nicht mechanisch an die Wand angeklemmt wird. Sollte sich im Laufe der Zeit eine Undichtigkeit an der seitlichen Silikonabdichtung ergeben, führen wir auf Wunsch des Kunden eine erneute Abdichtung durch. Hierbei behalten wir uns vor, je nach Beschaffenheit der Wand und Art der Undichtigkeit erweiterte Abdichtungsmaßnahmen (z. B. spezielle Dichtbänder, Anschlussprofile oder andere technische Lösungen) einzusetzen, die über den Standard-Silikonauftrag hinausgehen.
Derartige erweiterte seitliche Abdichtungsarbeiten sind nicht Bestandteil der ursprünglichen Montageleistung und werden dem Kunden vor Auftragsausführung gesondert angeboten und kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Der Kunde erhält vor Beginn der Zusatzarbeiten ein schriftliches Angebot mit einer Kostenaufstellung, das er gesondert annehmen muss.
(11) Wir haften nicht für Schäden, die durch Absacken aufgrund schlechter Bodenverhältnisse oder durch erhöhtes Grundwasser entstehen.
(12) Sämtliche vorstehenden Haftungserleichterungen gelten nicht im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Kündigung / Nichtabnahme
(1) Der Kunde ist grundsätzlich berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Bei einem Vertrag über die Herstellung von Werken (Werkvertrag) bleibt dies unberührt von den gesetzlichen Rechten des Auftragnehmers auf Vergütung.
(2) Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er diejenigen Kosten zu tragen, die für ihn individuell angefertigte oder beschaffte Materialien sowie bereits erbrachte Vorleistungen umfassen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kosten unverzüglich nach Rechnungsstellung zu begleichen.
(3) Darüber hinaus hat der Kunde einen etwaigen Ausfall der vereinbarten Vergütung zu ersetzen, soweit Teralux die hierfür eingeplante Arbeitskraft nicht anderweitig verwerten kann. Der Ausfall wird nachgewiesen und in angemessener Höhe berechnet.
(4) Nimmt der Kunde die vertragsgemäß erbrachte oder zur Abnahme bereitstehende Leistung ohne sachlichen Grund nicht ab, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 9 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes: a) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt. Beanstandungen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als genehmigt. b) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche aufgrund sonstiger Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. c) Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf die Nacherfüllung der mangelhaften Leistung als solche und umfassen nicht den Ersatz von Mangelfolgeschäden, Aus- und Einbaukosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Installation oder Inbetriebnahme von im Wege der Nacherfüllung gelieferter Sachen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Seite vor.
(3) Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach unserer Wahl zur Abwendung des Nachbesserungsanspruchs des Kunden berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu erbringen. Erst bei zweifachem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Maßabweichungen und Toleranzen: Aufgrund der Beschaffenheit von Wänden und der Notwendigkeit, rechte Winkel einzuhalten, können bei größeren Systemen Maßabweichungen auftreten. Unebenheiten in den Wänden können die exakte Positionierung beeinträchtigen und stellen keinen Mangel dar. Das System muss jedoch innerhalb der vorgegebenen Toleranzen für rechte Winkel installiert werden, um eine korrekte Anpassung von Scheiben und Zubehör wie Markisen oder Plissees zu gewährleisten.
(5) Bei der Montage können in seltenen Fällen leichte Kratzer an beschichteten Aluminiumteilen entstehen. Diese können mit Speziallack ausgebessert werden; ein Austausch der Teile erfolgt in solchen Fällen nicht. Bei deutlich sichtbaren Schäden wie Beulen oder Dellen wird das beschädigte Teil ausgetauscht.
(6) Polycarbonat kann im Laufe der Zeit vergilben. Auf die Vergilbung von Polycarbonatmaterialien wird keine Gewährleistung gegeben. Schäden aufgrund von Vergilbung oder Verwitterung stellen mithin keinen Mangel dar.
(7) Nach der Montage reinigen wir das Dach von grobem Schmutz. Eine Feinreinigung ist nicht im Leistungsumfang enthalten, kann jedoch auf Wunsch des Kunden gegen gesondertes Entgelt angeboten und durchgeführt werden.
§ 10 Weitere wichtige Hinweise und Pflege
(1) Kondenswasser Die angebotenen Komponenten sind nicht thermisch getrennt. Daher kann sich unter den Profilen, Platten und Scheiben Kondenswasser bilden, insbesondere bei Wetterwechsel. Dies ist ein normaler physikalischer Effekt und stellt keinen Mangel dar.
(2) Reinigung der Dachrinne Bei starkem Regen oder verstopften Laubfängern kann Regenwasser in die Konstruktion eindringen. Bitte reinigen Sie die Dachrinne regelmäßig von Laub und Schmutz, um ein Überlaufen zu vermeiden.
(3) Markisen Bei Markisen mit einer Breite oder einem Ausfall von mehr als 400 cm können materialbedingt Durchhänge, Falten oder Wellen auftreten, die sich auf den Schließmechanismus auswirken können. Abweichungen aufgrund von Wandbeschaffenheit oder unebenem Untergrund stellen ausdrücklich keinen Mangel dar.
(4) Plissees Plissees dienen in erster Linie als Sonnenschutz. Da es sich um ein Ziersystem handelt, können Durchhänge oder Falten auftreten, und bei Wind können die Plissees aus der Führung rutschen. Diese Eigenschaften sind normal und berechtigten nicht zur Reklamation. Bei der Montage von Plissees an bestehenden Flächen können Komplikationen auftreten, insbesondere wenn das System nicht im rechten Winkel ist. Wir übernehmen keine Haftung für solche Komplikationen.
(5) Schneelast Die Konstruktion ist für Schneelastzone 1 berechnet. Bei höherer Schneelast muss das Dach von Schnee befreit werden (Richtwert: mehr als 10 cm Neuschnee). Es ist wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Schnee vom Hausdach auf das Terrassendach rutscht. Bei starker Durchbiegung der Dachrinne muss das Dach ebenfalls von Schnee befreit werden.
(6) Silikonfugen Silikonfugen sind Wartungsfugen und müssen regelmäßig vom Kunden überprüft und gegebenenfalls erneuert werden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch undichte Silikonfugen entstehen.
§ 11 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesondert zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen, bei denen wir aufgrund der Individualität des Produkts nach Kundenspezifikation anfertigen oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten haben, sofern die ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliegt und dieser zur Kenntnis genommen hat, dass sein Widerrufsrecht mit dessen ausdrücklicher Zustimmung erlischt.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Kunde willigt durch die Nutzung unseres Konfigurators und/oder die Auftragserteilung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein.
(2) Die Datenschutzerklärung ist auf unserer Webseite unter www.teralux24.de einsehbar.
(3) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Kommunikation mit dem Kunden sowie zu eigenen Werbezwecken verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Logistikpartner, Montagepartner).
(4) Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Hierzu sowie bei weiteren Fragen zum Datenschutz kann der Kunde uns jederzeit unter den unten genannten Kontaktdaten erreichen
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz in Löningen. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Kontakt
Teralux eGbR
Ahrendvehn 5
49624 Löningen
E-Mail: info@teralux24.de
Web: www.teralux24.de